#9: Vermieter-Checkliste zur Umsetzung des TKG 2024

So gehen Sie bei Mieteranfragen richtig vor
Tipps von Empfangsanlagen-Installateur Frank Runge

Das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt in erster Linie die Beziehungen zwischen Telekommunikationsanbietern, Endverbrauchern und Regulierungsbehörden. Daher betrifft es in der Regel das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter nicht unmittelbar. Dennoch kommt es vor, dass Mieter Wünsche bezüglich ihrer Telekommunikationsdienste äußern. Unser Zwölf-Punkte-Programm zeigt Schritt für Schritt, wie mit solchen Anfragen umzugehen ist.

1. Prüfung des Mietvertrags:

  • Überprüfen Sie den Mietvertrag, um festzustellen, ob es spezifische Regelungen bezüglich der Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten gibt.

2. Kommunikation mit dem Mieter:

  • Treten Sie mit dem Mieter in Kontakt, um seine genauen Wünsche und Anforderungen zu verstehen. Klären Sie, welche Änderungen er bezüglich der Telekommunikationsdienste vornehmen möchte.

3. Berücksichtigung des TKG:

  • Beachten Sie die relevanten Bestimmungen des TKG, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Breitbanddiensten und den Schutz der Verbraucherinteressen.

4. Technische Machbarkeit prüfen:

  • Überprüfen Sie die technische Machbarkeit der vom Mieter gewünschten Änderungen. Stellen Sie sicher, dass die Infrastruktur des Gebäudes solche Anpassungen unterstützt.

5. Einholen von Angeboten:

  • Erkundigen Sie sich bei verschiedenen Telekommunikationsanbietern nach Angeboten und Konditionen, um sicherzustellen, dass die gewünschten Dienstleistungen verfügbar sind.

6. Zustimmung des Vermieters:

  • Überlegen Sie, ob Sie als Vermieter der gewünschten Änderung zustimmen können. Beachten Sie dabei die Auswirkungen auf andere Mieter und die allgemeine Infrastruktur des Gebäudes.

7. Schriftliche Vereinbarung treffen:

  • Falls Sie als Vermieter zustimmen, treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mieter, die die Änderungen und eventuelle Kosten klar festlegt.

8. Technikerzugang ermöglichen:

  • Gewähren Sie den Technikern der Telekommunikationsanbieter Zugang zu den notwendigen Anschlüssen im Gebäude.

9. Kommunikation mit anderen Mietern:

  • Informieren Sie gegebenenfalls andere Mieter über die anstehenden Arbeiten, um mögliche Unannehmlichkeiten zu minimieren.

10. Datenschutz berücksichtigen: 

  • Achten Sie darauf, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, insbesondere wenn es um die Installation neuer Geräte oder Dienstleistungen geht.

11. Konfliktlösung: 

  • Falls es Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte gibt, versuchen Sie, eine Lösung in Absprache mit dem Mieter zu finden, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

12. Aktualisierung des Mietvertrags: 

  • Wenn notwendig, aktualisieren Sie den Mietvertrag, um die neuen Vereinbarungen zu dokumentieren.


Diese Schritte dienen als allgemeine Orientierung und sollten in Anbetracht der spezifischen Umstände und lokalen Gesetze angepasst werden. Im Zweifelsfall ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

Mit weiteren Informationen z.B. zur technischen Machbarkeit und mit fachgerechten Dienstleistungen unterstützt Sie Empfangsanlagen-Installateur Frank Runge.

Alle Angaben ohne Gewähr. © Copyright 2024 – Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten, Frank Runge.