#7: Glasfaseranschluss

Kunden kompetent beraten
Tipps von Empfangsanlagen-Installateur Frank Runge

Weil der Glasfaserausbau aktuell in vielen Regionen massiv vorangetrieben wird, fragen sich viele, ob ein Glasfaseranschluss sinnvoll ist. Empfangsanlagen-Installateure sollten daher in der Lage sein, ihre Kunden kompetent zu beraten. Diese Tipps von Frank Runge sollen Ihnen dabei helfen.

Wann ist ein Glasfaseranschluss sinnvoll?
Glasfaser gehört die Zukunft. Schon jetzt liefert ein Glasfaseranschluss mit bis zu 1 Gbit/s superschnelles und superstabiles Internet – vorausgesetzt, die Glasfaser wird bis ins Haus oder die Wohnung verlegt. Auf den letzten Metern ins Haus und im Gebäude selbst bremsen alte Kupferleitungen oft noch das Tempo. Nach und nach werden diese Kupferkabel nun jedoch gegen Glasfaserkabel ausgetauscht. Diese Fakten sollten Sie bei der Beratung von Kunden berücksichtigen:

Fakt 1: Mit Glasfaser für alle Zukunftstechnologien gerüstet
Die Glasfasertechnik ist auf Internetübertragung ausgelegt. Es gibt erheblich weniger Störungen als bei kupferbasierten Technologien und die maximale Geschwindigkeit kommt wirklich am Computer oder Smart-TV an. Wer jetzt ein Haus baut, bleibt mit Glasfaser auf Jahrzehnte hinaus up to date und sollte daher unbedingt auf Glasfaser setzen. 

Fakt 2: Private Glasfasertarife sind erschwinglich
Wer mit seinem aktuellen Anschluss zufrieden ist, kann natürlich noch abwarten. Doch das superschnelle Glasfaserinternet beginnt bereits mit Tarifen ab 40 Euro im Monat, wenn man sich vor Baubeginn eines Glasfaserausbaugebiets verpflichtend dafür entscheidet. 

Fakt 3: Von der Beauftragung bis zur Fertigstellung kann es leider etwas dauern
Der Glasfaserausbau ist mühsame Handarbeit. Im Normalfall legen die Internetunternehmen daher nach und nach einzelne Ausbaugebiete fest. Gerade in ländlichen Regionen bauen sie dann oft auch erst, wenn sich 40 Prozent der Anwohner für einen Glasfaseranschluss entscheiden. Bis alles fertig ist, kann es gerne zwei, drei Jahre dauern. Doch das Warten lohnt sich, denn es ist günstiger, beim Ausbau direkt mitzumachen – Nachzügler zahlen in der Regel 750 bis 1.500 Euro extra. 

Fakt 4: Nicht nur die Großen bieten Glasfaser an
Der Glasfaserausbau wird nicht nur von Telekom, Vodafone und anderen Unternehmen wie Deutsche Glasfaser vorangetrieben.  Zusätzlich gibt es regionale Anbieter, die Glasfaser-Direktanschlüsse verlegen. Leider hat man wenig Einfluss darauf, wann, wo und von welchem Anbieter das nächste Ausbaugebiet erklärt wird. 

Fakt 5: Glasfaser lässt sich super mit Satellitenfernsehen kombinieren
Wussten Sie, dass Satellitensignale über Glasfaser verteilt werden können? Dank moderner SAT-Technik lassen sich so größere Wohnanlagen mit hunderten Haushalten oder sogar ganze Quartiere mit einer einzigen Empfangsanlage versorgen! 

Fakt 6: Glasfaseranschluss ist steuerlich absetzbar
Bei der Installation privater Glasfaseranschlüsse kann ein Hauseigentümer, der das Haus selbst bewohnt, nach § 35a Abs. 3 EStG 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht aber die Materialkosten als Handwerkerleistungen absetzen. Auf Nachfrage des Finanzamts muss er die Rechnung und den Überweisungsbeleg vorlegen. Achtung:  Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Für Vermieter gilt: Bei erstmaliger Verlegung sind die Kosten als (nachträgliche) Herstellungskosten des Gebäudes im Wege der Absetzung für Abnutzung bzw. bei Ersatz vorhandener Anschlüsse als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG abziehbar. Wird hingegen ein bereits vorhandener Anschluss ersetzt, können die Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden. Das geht aus einem Antwortschreiben des Bundesfinanzministeriums hervor (BT-Drs. 18/13307).

Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) will den Ausbau von Glasfaser-Direktanschlüssen in Mehrfamilienhäusern fördern. Pro Jahr und Wohnung dürfen Vermieter 60 Euro auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Diese Zusatzkosten dürfen normalerweise nur bis zu fünf Jahre als Aufpreis für die Miete verlangt werden. In Ausnahmefällen ist dies bis zu neun Jahre möglich. Die Gesamtkosten können pro Wohnung also 300 bis 540 Euro betragen. Die Regelung gilt nur für Glasfaseranschlüsse, die vor 2028 installiert werden. Später aktivierte Anschlüsse sind nicht umlagefähig. Allerdings gilt das neue Gesetz auch rückwirkend für alle Anschlüsse, die seit 2015 installiert wurden. 


Dieser Artikel thematisiert nur einen Teil-Bereich. Grundsätzlich sind bei allen Installationen sämtliche zur Anwendung kommende Normen und Vorschriften zu beachten (z.B. DIN, VDE, Blitzschutz, Erdung, EMV, usw.). Alle Angaben ohne Gewähr. 
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