TKG-konforme TV-Versorgung

Ende des Nebenkostenprivilegs als Chance nutzen
Jetzt auf Satellit umsteigen!

Am 30. Juni 2024 endet die Übergangsfrist für die Umlagefähigkeit der TV-Kosten auf Mieterhaushalte mit Bestandsverträgen. Das bedeutet, dass Mieter ihren TV-Empfang ab 1. Juli 2024 frei wählen können. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre Wohnimmobilien auch in Zukunft TKG-konform versorgen zu können. Die beste Alternative: SAT-TV.

Nebenkostenprivileg entfällt: Was bedeutet das für Vermieter?
Noch haben viele Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen Sammelverträge (Mehrnutzerverträge) mit einem Kabelnetzvertreiber. Die Abrechnung der TV-Kosten erfolgt mittels Sammelinkasso, das auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. Dies ist laut neuem Telekommunikationsgesetz (TKG) bald nicht mehr möglich:

  • Mieterhaushalte können den TV-Anbieter ab 1. Juli 2024 selbst wählen und den Empfangsweg wechseln. 
  • Vermieter können zwar alternative Mehrnutzerverträge mit einem Kabelnetzanbieter abschließen, bleiben im Zweifelsfall aber auf den Kosten sitzen, wenn Mieterhaushalte dem notwendigen Einzelvertrag mit dem Anbieter nicht zustimmen.
  • Bei jedem Mieterwechsel stehen Vermieter mit alternativem Mehrnutzervertrag erneut vor dem Problem, dass die neuen Mieter keinen Einzelvertrag abschließen wollen.
  • Es lohnt sich für Vermieter daher in jedem Fall, alternative Lösungen für die TV-Versorgung in Betracht zu ziehen.

Und jetzt? Nutzen Sie das Ende des Nebenkostenprivilegs als Chance!
Sie haben es jetzt in der Hand, sich für eine TV-Versorgung zu entscheiden, die TKG-konform ist und auch sonst perfekt zu Ihren Anforderungen an eine zukunftssichere Medienversorgung passt. SAT-TV ist die beste Wahl:

  • SAT-TV bedeutet kostenloses Fernsehen ohne Vertragsbindung – weder für den Vermieter noch für die Mieter.
  • Die Strom- und Wartungskosten für die Empfangsanlage können über die Mietnebenkosten abgerechnet werden.
  • Dank moderner SAT-Technik kann SAT-TV auch ohne sichtbare Schüsseln verteilt werden. 
  • Ideal für Neubauten sind Satelliten-Glasfaser-Lösungen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH). Die Installationskosten für die Glasfaser-Infrastruktur können über die gesetzlich zulässigen Umlagen finanziert werden. 
  • Im Bestand kommen Glasfaser-Koax-Hybridlösungen oder klassische Koaxlösungen infrage, die sich flexibel an die Gegebenheiten vor Ort anpassen lassen, indem innerhalb der Gebäude die vorhandene Koaxialverkabelung genutzt wird. 
  • Die Empfangsanlage kann bei Einsatz von Glasfaser kilometerweit entfernt installiert werden, die Signale kommen dennoch nahezu verlustfrei und komplett bandbreitenunabhängig bei den Empfängern an.

Klingt das interessant für Sie? Dann steigen Sie jetzt auf Satellit um und vermeiden Sie, dass jeder Mieterhaushalt seine eigene Schüssel anbringt! Lassen Sie sich von einem Installateur in Ihrer Nähe beraten! Egal, wie viele Wohnungen mit SAT-TV versorgt werden sollen: Die in unserer Installateurssuche gelisteten Fachbetriebe unterstützen Sie gerne dabei, die passende Lösung zu finden.