Wer sich als Mieter einen Glasfaseranschluss wünscht, muss zunächst einmal den Vermieter überzeugen. Zugegeben: Ganz so einfach ist das nicht, da die Vorteile von Glasfaser gegenüber VDSL längst noch nicht allen Vermietern bekannt sind und sie den Umstieg daher vorwiegend mit aufwendigen Bauarbeiten und unnötigen Kosten assoziieren. Mit diesen Argumenten möchten wir Sie bei der Überzeugungsarbeit unterstützen.
Glasfaser bringt mehr Leistung bei weniger Kosten und spart CO2
Für die heutigen Ansprüche mag ein VDSL-Anschluss noch genügend Bandbreite zur Verfügung stellen. Da die dabei zum Einsatz kommende Super-Vectoring-Technologie jedoch die alten Kupfer-Koax-Kabel in den Wohngebäuden nutzt, wird die Leistungsgrenze von VDSL schon bald erreicht sein. Über eine Glasfaser-Inhouse-Verkabelung bis in die Wohnung (FTTH) lassen sich hingegen praktisch unbegrenzte Datenraten übertragen, bei 1 Gbit/s ist noch lange nicht Schluss. Trotz der beeindruckenden Performance tragen Glasfasernetze gleichzeitig dazu bei, den Stromverbrauch und damit die Energiekosten um etwa 85 Prozent zu reduzieren, was sich wiederum positiv auf die CO2-Emissionen auswirkt. Lesen Sie dazu auch folgende Beiträge auf wowi.astra.de, unserem Internetangebot für die Wohnungswirtschaft:
Glasfaser erhöht die Mieterzufriedenheit und steigert den Wohnwert
Als Mieter wissen Sie es selbst am besten: Eine Wohnung ohne schnellen Internetzugang ist nicht gerade das, was Sie sich wünschen. Laut einer Umfrage des Immobilienportals DeinNeuesZuhause.de ist schnelles Internet für Wohnungssuchende mittlerweile sogar noch wichtiger als die Größe oder Lage der Immobilie. Vermieter sind daher gut beraten, Wohngebäude mit Glasfaseranschlüssen auszustatten, um deren Wohnwert nachhaltig zu steigern.
Wohngebäude können bei Ausbauaktionen der Netzanbieter kostenfrei angeschlossen werden
Da viele Netzbetreiber den Glasfaserausbau aktuell forcieren, kann es durchaus sein, dass bei Ihnen demnächst Glasfaser verlegt wird. Dies ist für Sie als Mieter die Gelegenheit, um aktiv auf den Vermieter zuzugehen, denn im Rahmen solcher Ausbauaktionen werden die Hausanschlüsse in der Regel umsonst angeboten.
Vermieter können Modernisierungskosten zum Teil auf Mieter umlegen
Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), das am 1. Dezember 2021 in Kraft tritt, will der Bund unter anderem den Glasfaserausbau bis in die Wohnung fördern. Für Vermieter bedeutet dies, dass sie die Modernisierungskosten für maximal 9 Jahre teilweise auf die Mieter umlegen können. Pro Wohnung entspricht das einer Kostenersparnis von bis zu 540 Euro, während auf die Mieter vergleichsweise moderate zusätzlichen Nebenkosten in Höhe von 5 Euro im Monat zukommen. Ein weiterer Vorteil der Umrüstung auf Glasfaser: Man hat langfristig seine Ruhe, eine weitere Netzmodernisierung wird wohl erst in 30 Jahren notwendig.
Glasfaser lässt sich hervorragend mit SAT-TV verbinden
Da die Kosten für TV-Kabelverträge, die vom Vermieter abgeschlossen worden sind, laut neuem TKG ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden können, haben Sie als Mieter künftig die Wahl, welchen Anbieter Sie haben wollen. Sie können sich aber auch für einen anderen Empfangsweg entscheiden: Nutzen Sie die Kombination aus Glasfaser und optischer SAT-ZF-Verteilung, die Ihnen superschnelles Internet und lineares Satellitenfernsehen mit unglaublicher Programmvielfalt in fantastischer Bild- und Tonqualität bietet!