Sie sind auf der Suche nach einer zukunftssicheren TV-Versorgung Ihrer Bestände oder Neubauten? Dann sollten Sie unbedingt auf Satellitenfernsehen setzen, denn für den Empfang fallen keinerlei Signalkosten an. Die Strom- und Wartungskosten der gemeinschaftlich genutzten Empfangsanlage können Sie TKG-konform weiterhin auf die Mieterhaushalte umlegen. Diese erhalten dann Fernsehen mit unglaublicher Programmvielfalt in fantastischer Bild- und Tonqualität, die Fassaden und Balkone bleiben schüsselfrei und der Wohnwert steigt.
Moderne SAT-Technik macht sichtbare Schüsseln überflüssig
Zur Versorgung von Mehrfamilienhäusern und ganzer Quartiere gibt es längst moderne Versorgungskonzepte, sodass sichtbare Schüsseln endgültig der Vergangenheit angehören. Stattdessen werden die Satellitensignale über eine einzige zentrale Empfangsanlage eingespeist und dann großflächig an die zu versorgenden Haushalte weitergeleitet.
Empfang zusätzlicher fremdsprachiger Programme problemlos möglich
In großen Wohnanlagen wollen die Bewohner neben deutschsprachigen Programmen oft auch fremdsprachige Programmangebote internationaler Sender anschauen. Berechtigte Wünsche, die sich mit SAT-TV ganz leicht erfüllen lassen – indem die Satellitensignale von mehreren Orbitalpositionen über eine Empfangsanlage mit eingespeist und so verteilt werden, dass jeder Haushalt sein individuelles Fernsehprogramm erhält.
Strom- und Wartungskosten sind weiterhin umlagefähig
Laut Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind die TV-Kosten spätestens ab 1. Juli 2024 nicht mehr umlagefähig. Anders sieht es jedoch bei den Strom- und Wartungskosten für den Betrieb von SAT-Gemeinschaftsanlagen aus: Diese können nämlich weiterhin auf die Mieterhaushalte umgelegt werden.
Kurz gesagt:
Satellitenfernsehen schenkt Zuschauern eine unglaubliche Programmvielfalt mit über 1.000 TV- und Radio-Sendern. Weder Vermieter noch Mieter müssen sich an einen Anbieter wenden oder einen Vertrag unterschreiben. Kostenfrei und unkompliziert!