Nach Einführung der neuen EU-Energielabel im März 2021 tritt am 1. März 2023 Schritt zwei der europäischen Ökodesign-Verordnung in Kraft. Elektronische Displays müssen nun noch strengeren Anforderungen genügen, um verkaufsfähig zu sein. Wie sich das auf TV-Geräte auswirkt, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Ökodesign- Verordnung legt neue Energieeffizienzstandards fest
Mit der Ökodesign-Verordnung will die EU die Entwicklung von Produkten fördern, die möglichst wenig Ressourcen und Energie benötigen. Das gilt auch für elektronische Displays und TV-Geräte, die u.a. strenge Vorgaben zur Energieeffizienz erfüllen müssen. Hersteller von Fernsehern müssen die neuen Regeln zwingend einhalten, weil sie ihre Geräte sonst nicht in der EU verkaufen dürfen.
Energieeffizienzindex gilt nun für alle TV-Geräte
Wieviel Strom ein Fernseher verbraucht, wird im Energielabel mit dem sogenannten Energieeffizienzindex (EEI) angegeben. Dabei gilt: Je niedriger der EEI, desto effizienter ist das TV-Gerät. Bis zum 28. Februar 2023 waren Displays mit 8K-Auflösung (7.680 x 4.320 Pixel) und selbstleuchtenden Micro-LEDs von den Grenzwerten ausgenommen, die für andere TV-Geräte galten. Das ändert sich jetzt.
Diese Grenzwerte müssen Fernseher ab 1. März 2023 einhalten
- Full-HD-Displays: EEI von 0,75 (vorher 0,9)
- 4K-Displays: EEI von 0,9 (vorher 1,1)
- 8K- und Micro-LED-Displays: EEI von 0,9 (waren vorher ausgenommen)
Ausgenommen von der Regelung sind nur Fernseher, die zum Stichtag bereits im Handel sind. Weitere Informationen zur neuen Ökodesign-Verordnung hat der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI im PDF Q & A zum Ökodesign für Displays https://www.zvei,org/fileadmin/user_upload/Presse_und_Medien/Publikationen/2022/Dezember/QA-zum-oekodesign-fuer-Displays/QA-zum-Oekodesign-fuer-Displays.pdf gebündelt.