Investitionen in Glasfaser fördern

Regulierung “light” soll helfen
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Die Bundesnetzagentur will den Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland erleichtern. Ende Mai veröffentlichte die Bonner Behörde ihre Marktanalyse ĂŒber den Zugang zur “letzten Meile”, sprich den Glasfaseranschluss von den VerteilerkĂ€sten auf Deutschlands Straßen bis in die einzelnen GebĂ€ude. Im internationalen Vergleich ist Deutschlands Glasfaserverbreitung weit abgeschlagen. Viele Regionen sind noch unerschlossen. 

Die Regulierung der Glasfasernetze könne auf das “absolut erforderliche Mindestmaß” beschrĂ€nkt werden, erklĂ€rte der PrĂ€sident der Bonner Behörde, Jochen Homann, Ende Mai. "Wenn der diskriminierungsfreie Zugang von Wettbewerbern zur Glasfaser gewĂ€hrleistet ist, können wir uns auf eine Regulierung ‚light‘ beschrĂ€nken.” Damit will die Bundesnetzagentur Investitionen in den Glasfaserausbau ankurbeln. Es soll attraktiver werden fĂŒr Unternehmen, Kooperationen einzugehen und eigene Preismodelle zu verhandeln.

Technologie fĂŒr die Gigabit-Welt

GlasfaseranschlĂŒsse bis in die einzelnen GebĂ€ude (FttB) oder Wohnung (FttH) bringen DatenĂŒbertragungsraten von bis zu 1000 Megabit pro Sekunde. Der Ausbau dieser letzten Meter ist besonders teuer, er ist aber zwingend erforderlich, damit SchlĂŒsseltechnologien wie kĂŒnstliche Intelligenz, vernetzte Fabriken oder autonomes Fahren umgesetzt werden können. 

Die Bundesregierung hat den Ausbau der Glasfasernetze als eine PrioritĂ€t in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten: Bis 2025 wird eine flĂ€chendeckende Versorgung mit Gigabit-Netzen angestrebt. Die Bundesnetzagentur will mit ihrem Regulierungsvorschlag “light” nun zusĂ€tzliche Anreize fĂŒr einen schnelleren Netzausbau setzen. 

HintergrĂŒnde zur Marktregulierung

Die Bundesnetzagentur ĂŒberprĂŒft in regelmĂ€ĂŸigen AbstĂ€nden die MarktverhĂ€ltnisse im Telekommunikationsbereich. Untersucht wird unter anderem, ob die einzelnen MĂ€rkte regulierungsbedĂŒrftig sind und ob es Unternehmen mit betrĂ€chtlicher Marktmacht gibt. Ist dies der Fall, werden marktbeherrschenden Unternehmen Regulierungsverpflichtungen auferlegt wie etwa eine Zugangsverpflichtung, ein Diskriminierungsverbot oder die Regulierung der Entgelte. 

Ergebnisse der Marktanalyse

Die im Festnetzbereich gĂ€ngigen Anschlusstechnologien Kupfer, Glasfaser und Kabel sowie sĂ€mtliche Bandbreiten seien austauschbar, schließt die Bundesnetzagentur. Allerdings wĂŒrden sich die Wettbewerbsbedingungen zwischen Kupfer- und Glasfasernetzen unterscheiden. Aus diesem Grund könnten Glasfasernetze einer weniger detaillierten Regulierung unterworfen werden, so die Bundesnetzagentur. Bei Kupferkabel legt die Bonner Behörde unter anderem fest, wie viel die Deutsche Telekom verlangen darf, wenn sie ihren Wettbewerbern Leitungen zur VerfĂŒgung stellt. FĂŒr die geplante flexiblere Regulierung hatten sich viele Unternehmen und VerbĂ€nde bereits im Vorfeld ausgesprochen.

NĂ€chste Schritte im Herbst

Zum 1. Juli können nun Interessierte im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellungnahmen zur MarkteinschĂ€tzung der Bundesnetzagentur abgeben. Parallel soll die zustĂ€ndige Beschlusskammer der Behörde erste Eckpunkte fĂŒr die Regulierungsverpflichtungen vorbereiten. Diese wĂŒrden "zeitnah in einem transparenten und ergebnisoffenen Beschlusskammerverfahren mit den Marktakteuren diskutiert". Wie neuen Vorschriften konkret aussehen, soll im Herbst feststehen. Ab Anfang 2020 sollen diese dann verbindlich in Deutschland gelten.