Die Bundesnetzagentur will den Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland erleichtern. Ende Mai veröffentlichte die Bonner Behörde ihre Marktanalyse über den Zugang zur “letzten Meile”, sprich den Glasfaseranschluss von den Verteilerkästen auf Deutschlands Straßen bis in die einzelnen Gebäude. Im internationalen Vergleich ist Deutschlands Glasfaserverbreitung weit abgeschlagen. Viele Regionen sind noch unerschlossen.
Die Regulierung der Glasfasernetze könne auf das “absolut erforderliche Mindestmaß” beschränkt werden, erklärte der Präsident der Bonner Behörde, Jochen Homann, Ende Mai. "Wenn der diskriminierungsfreie Zugang von Wettbewerbern zur Glasfaser gewährleistet ist, können wir uns auf eine Regulierung ‚light‘ beschränken.” Damit will die Bundesnetzagentur Investitionen in den Glasfaserausbau ankurbeln. Es soll attraktiver werden für Unternehmen, Kooperationen einzugehen und eigene Preismodelle zu verhandeln.
Technologie für die Gigabit-Welt
Glasfaseranschlüsse bis in die einzelnen Gebäude (FttB) oder Wohnung (FttH) bringen Datenübertragungsraten von bis zu 1000 Megabit pro Sekunde. Der Ausbau dieser letzten Meter ist besonders teuer, er ist aber zwingend erforderlich, damit Schlüsseltechnologien wie künstliche Intelligenz, vernetzte Fabriken oder autonomes Fahren umgesetzt werden können.
Die Bundesregierung hat den Ausbau der Glasfasernetze als eine Priorität in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten: Bis 2025 wird eine flächendeckende Versorgung mit Gigabit-Netzen angestrebt. Die Bundesnetzagentur will mit ihrem Regulierungsvorschlag “light” nun zusätzliche Anreize für einen schnelleren Netzausbau setzen.
Hintergründe zur Marktregulierung
Die Bundesnetzagentur überprüft in regelmäßigen Abständen die Marktverhältnisse im Telekommunikationsbereich. Untersucht wird unter anderem, ob die einzelnen Märkte regulierungsbedürftig sind und ob es Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gibt. Ist dies der Fall, werden marktbeherrschenden Unternehmen Regulierungsverpflichtungen auferlegt wie etwa eine Zugangsverpflichtung, ein Diskriminierungsverbot oder die Regulierung der Entgelte.
Ergebnisse der Marktanalyse
Die im Festnetzbereich gängigen Anschlusstechnologien Kupfer, Glasfaser und Kabel sowie sämtliche Bandbreiten seien austauschbar, schließt die Bundesnetzagentur. Allerdings würden sich die Wettbewerbsbedingungen zwischen Kupfer- und Glasfasernetzen unterscheiden. Aus diesem Grund könnten Glasfasernetze einer weniger detaillierten Regulierung unterworfen werden, so die Bundesnetzagentur. Bei Kupferkabel legt die Bonner Behörde unter anderem fest, wie viel die Deutsche Telekom verlangen darf, wenn sie ihren Wettbewerbern Leitungen zur Verfügung stellt. Für die geplante flexiblere Regulierung hatten sich viele Unternehmen und Verbände bereits im Vorfeld ausgesprochen.
Nächste Schritte im Herbst
Zum 1. Juli können nun Interessierte im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellungnahmen zur Markteinschätzung der Bundesnetzagentur abgeben. Parallel soll die zuständige Beschlusskammer der Behörde erste Eckpunkte für die Regulierungsverpflichtungen vorbereiten. Diese würden "zeitnah in einem transparenten und ergebnisoffenen Beschlusskammerverfahren mit den Marktakteuren diskutiert". Wie neuen Vorschriften konkret aussehen, soll im Herbst feststehen. Ab Anfang 2020 sollen diese dann verbindlich in Deutschland gelten.