TKG-Novelle

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Was sich demnächst ändert

Am 16. Dezember 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf für die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf soll der bereits Ende 2018 in Kraft getretene Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation umgesetzt werden. Was dies konkret bedeutet und wie Vermieter und Wohnungswirtschaft profitieren können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Förderung Gigabit-fähiger Netze

Schwerpunkt der TKG-Novelle ist die Förderung des Breitbandausbaus. Mit Blick aufs Gigabitzeitalter liegt der Fokus dabei auf sogenannten VHC(„very high capacity“)-Netzen, die hohe Bandbreiten bereitstellen. Dafür sind u.a. schnellere Genehmigungen als bisher vorgesehen, aber auch ein Zugangsanspruch zu baulichen Anlagen marktmächtiger Unternehmen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, für mehr Dynamik am Markt zu sorgen und alternativen Netzbetreibern den Marktzugang zu erleichtern. 

Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Mit der TKG-Novelle fällt das Recht der Vermieter auf eine Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren. Dieses sogenannte Nebenkostenprivileg ist ein Relikt aus den 1980er-Jahren und diente ursprünglich der Förderung des Ausbaus von Netzen fürs Kabelfernsehen, die oft auch zur Breitbandversorgung genutzt werden. Da Mieter ohnehin für den – gewollten oder ungewollten – Kabelanschluss bezahlten, wären die Anreize, sich für einen anderen Empfangsweg zu entscheiden minimal, was den Wettbewerb verzerre, so die Begründung für die Gesetzesänderung. Nach Inkrafttreten der TKG-Novelle gibt es eine Übergangsfrist von zwei Jahren, in denen die Umlagefähigkeit weiter bestehen bleibt.

Stärkung der Verbraucherrechte

Neben der Schaffung von mehr Wahlfreiheit bei der Entscheidung für einen TV-Empfangsweg werden die Verbraucherrechte zusätzlich gestärkt. So soll sich die Vertragsdauer etwa von Internet-, Mobilfunk- und Streamingdienst-Angeboten künftig nach Ablauf der Mindestvertragsfrist nicht automatisch um 12 Monate verlängern. Stattdessen haben Endkunden danach die Möglichkeit, ihren Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. 

Chancen für Vermieter 

Auch wenn die Neuerungen zunächst einmal als Herausforderung erscheinen – sie bringen auch Chancen für Vermieter mit sich, bessere Lösungen zur Multimedia-Versorgung zu implementieren. Beispielsweise zukunftssichere Glasfaser-Netze mit nahezu unbegrenzten Bandbreiten bis in die Wohnung und rechtskonforme TV-Versorgung über optischen SAT-Direktempfang. Zusammen mit Glasfaser-Spezialisten bieten wir diese Komplettlösung Vermietern und Unternehmen der Wohnungswirtschaft an, um Immobilen zu überschaubaren Investitionskosten fit fürs Gigabitzeitalter zu machen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich! Oder werfen Sie einen Blick in unsere bereits erfolgreich realisierten Projekte für Bestand und Neubau.