TKG-Novelle

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Was sich geändert hat

Am 16. Dezember 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf für die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf soll der bereits Ende 2018 in Kraft getretene Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation umgesetzt werden. Was dies konkret bedeutet und wie Vermieter und Wohnungswirtschaft profitieren können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Förderung Gigabit-fähiger Netze

Schwerpunkt der TKG-Novelle ist die Förderung des Breitbandausbaus. Mit Blick aufs Gigabitzeitalter liegt der Fokus dabei auf sogenannten VHC(„very high capacity“)-Netzen, die hohe Bandbreiten bereitstellen. Dafür sind u.a. schnellere Genehmigungen als bisher vorgesehen, aber auch ein Zugangsanspruch zu baulichen Anlagen marktmächtiger Unternehmen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, für mehr Dynamik am Markt zu sorgen und alternativen Netzbetreibern den Marktzugang zu erleichtern. 

Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Mit der TKG-Novelle ist das Recht der Vermieter auf eine Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren gefallen. Dieses sogenannte Nebenkostenprivileg ist ein Relikt aus den 1980er-Jahren und diente ursprünglich der Förderung des Ausbaus von Netzen fürs Kabelfernsehen, die oft auch zur Breitbandversorgung genutzt werden. Da Mieter ohnehin für den – gewollten oder ungewollten – Kabelanschluss bezahlten, wären die Anreize, sich für einen anderen Empfangsweg zu entscheiden minimal, was den Wettbewerb verzerre, so die Begründung für die Gesetzesänderung. Nach Inkrafttreten der TKG-Novelle gab es eine Übergangsfrist von zwei Jahren, in denen die Umlagefähigkeit weiter bestand.

Stärkung der Verbraucherrechte

Neben der Schaffung von mehr Wahlfreiheit bei der Entscheidung für einen TV-Empfangsweg wurden die Verbraucherrechte zusätzlich gestärkt. So darf die Vertragsdauer etwa von Internet-, Mobilfunk- und Streamingdienst-Angeboten nach Ablauf der Mindestvertragsfrist nicht automatisch um 12 Monate verlängert werden. Stattdessen haben Endkunden danach die Möglichkeit, ihren Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. 

Chancen für Vermieter 

Für Vermieter ergibt sich aus der TKG-Novelle die Chance, bessere Lösungen zur Multimedia-Versorgung zu implementieren. Beispielsweise zukunftssichere Glasfaser-Netze mit nahezu unbegrenzten Bandbreiten bis in die Wohnung und rechtskonforme TV-Versorgung über optischen SAT-Direktempfang. Zusammen mit Glasfaser-Spezialisten bieten wir diese Komplettlösung Vermietern und Unternehmen der Wohnungswirtschaft an, um Immobilen zu überschaubaren Investitionskosten fit fürs Gigabitzeitalter zu machen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich! Oder werfen Sie einen Blick in unsere bereits erfolgreich realisierten Projekte für Bestand und Neubau.