Sollen an denkmalgeschützten Gebäuden Instandsetzungs- oder Änderungsmaßnahmen vorgenommen werden, benötigt man als Bauherr eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Was bedeutet dies für die Versorgung mit SAT-TV? Schließen Satellitenfernsehen und Denkmalschutz einander aus? Wir zeigen, wie sich diese Herausforderung perfekt meistern lässt.
Das äußere Erscheinungsbild darf nicht beeinträchtigt werden
Sind an denkmalgeschützten Bauten Veränderungen geplant, müssen diese zuvor von der sogenannten Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt oder des Landkreises genehmigt werden. Mit Blick auf den Ensembleschutz zählen dazu auch alle Installationen, die das äußere Erscheinungsbild verändern könnten, etwa Solaranlagen. Von außen deutlich sichtbare Satellitenschüsseln werden oft ebenfalls nicht einfach so genehmigt. Damit es mit dem Umstieg auf Satellitenfernsehen dennoch klappt, muss die SAT-Empfangsanlage daher von außen unsichtbar angebracht werden.
Lösung für SAT-TV in denkmalgeschützten Gebäuden
Wie die Umrüstung auf Satellitenempfang trotz der geschilderten Auflagen gelingen kann, macht ein Praxisbeispiel aus Wuppertal deutlich. Dort wurde ein Konzept umgesetzt, das auch die Denkmalschutzbehörde vollkommen überzeugte: optischer Satelliten-Direktempfang. Die benötigten Satellitenschüsseln wurden an Nachbargebäuden angebracht, die nicht denkmalgeschützt sind. Auch Garagen kommen als Ausweichort in Frage. Von dort wird das Satellitensignal nun über unterirdisch verlegte Glasfaserkabel bis in die denkmalgeschützten Bauten weitergeleitet. Hier sorgt dann ein optischer Konverter dafür, dass die vorhandenen Koaxialleitungen in den Wohnungen das Signal bis zum Empfangsgerät transportieren können.
Was ist das Besondere am optischen Satelliten-Direktempfang?
Dank Glasfaser wird die Übertragung des Satellitensignals auch über weite Strecken und für mehrere Tausend Teilnehmeranschlüsse nahezu ohne Qualitätsverlust möglich. Ein weiterer Vorteil ist, dass so Ausbaureserven für zukünftige Bandbreitenanforderungen mit eingeplant werden können.
Bei allen nicht denkmalgeschützten Gebäuden – egal, ob Bestand oder Neubau – empfiehlt sich eine Kombination aus optischem Satelliten-Direktempfang und offenen Glasfaser-Hausnetzen (FTTH) als zukunftssichere Lösung für die Medienversorgung im Gigabit-Zeitalter.