Rechtskonform fernsehen

SAT-TV einziger Empfangsweg ohne Signalkosten und Vertragsbindung
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Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) kommt es zu weitreichenden Änderungen der Betriebskostenverordnung im Mietrecht: Die Umlagefähigkeit der Betriebskosten von Breitbandnetzen für Mietwohnungen wurde abgeschafft, was auch die laufenden Entgelte für die TV-Versorgung beinhaltet und die Wohnungswirtschaft beunruhigt. Wir beleuchten die Situation und zeigen eine sichere Alternative auf.

Grundlage und Hintergrund

Am 20. Dezember 2018 ist der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation in Kraft getreten, der am 01. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt wurde. Da Marktzugangsbeschränkungen in der EU vermieden werden sollen, wurde auch die Umlagefähigkeit der laufenden monatlichen TV-Grundgebühren für Breitbandanschlüsse gekippt. Damit veretzt der Gesetzgeber Mieter in die Lage, ihren Kabelanbieter selbst bestimmen zu können oder auf Kabelfernsehen zu verzichten. Sozialverbände geben ihre Bedenken, dass dies für Haushalte, die Sozialleistungen beziehen, mit unzumutbaren Mehrkosten verbunden ist. Was dabei völlig außer Acht gelassen wird: Kabelfernsehen ist nicht der einzige TV-Empfangsweg.

Satellitenfernsehen als Teil einer zukunftsfähigen Medienversorgung

Mit über 16 Millionen TV-Haushalten ist SAT-TV der führende Verbreitungsweg für Fernsehinhalte in Deutschland. Die Nutzer schätzen an Satellitenfernsehen das breite Programmangebot, die ausgezeichnete Bild- und Tonqualität (HD, 4K, Dolby) sowie die Tatsache, dass dies der einzige Empfangsweg ohne Signalkosten und Vertragsbindung ist. Vermieter hingegen assoziieren SAT-TV oft reflexartig mit Fassaden voller Satellitenschüsseln. Dabei genügt bei der modernen optischen SAT-ZF-Verkabelung auf Glasfaserbasis eine einzige zentrale SAT-Anlage zur Versorgung ganzer Quartiere oder Stadtteile. Und: Die Rechtskonformität ist ebenfalls in jedem Fall gesichert. 

Glasfaser bis in die Wohnung ideal mit SAT-TV kombinierbar

Auch beim Anschluss der Wohnungen ans Glasfasernetz sind Unternehmen der Wohnungswirtschaft nicht zwingend auf langjährige Verträge mit großen Anbietern wie Telekom oder Vodafone angewiesen. Vielmehr sind alternative Netzbetreiber schon jetzt ein wichtiger Motor des Glasfaserausbaus in Deutschland und bieten Lösungen für eine Glasfaser-Infrastruktur bis in die Wohnungen (FTTH) mit Open Access an. Kombiniert man diese offenen Glasfaser-Hausnetze mit optischem SAT-Direktempfang, so wird daraus eine zukunftssichere Komplettlösung für die Medienversorgung im Gigabitzeitalter.

Satellitenbetreiber ASTRA kooperiert mit Glasfaser-Spezialisten

Die Vorteile von Satellitenfernsehen – große  Programmvielfalt bei fantastischer Bild- und Tonqualität ohne Vertragsbindung und ohne monatliche Grundgebühren – kommen in Kombination mit Glasfaser noch besser zur Geltung. Als logische Konsequenz bündeln der Satellitenbetreiber ASTRA und Glasfaser-ABC ihre Kompetenzen und schaffen zu überschaubaren Investitionskosten leistungsstarke und nachhaltige Übertragungswege. Etwa für ein Neubauprojekt in Radolfzell am Bodensee. Dort wurden 50 Wohnungen mit separaten Glasfaserzuleitungen und Satellitenfernsehen für ausgezeichnete Bildqualität ausgestattet. Da dies den verlustfreien Transport des Satellitensignals über weite Strecken ermöglicht, ist auch die Versorgung wesentlich größerer oder höherer Wohnanlagen technisch problemlos realisierbar. Wie in der Wohnstadt Asemwald südlich von Stuttgart. Hier versorgt seit der Modernisierung eine einzige SAT-Anlage die gesamte Siedlung – 1137 Wohnungen insgesamt.