Rechtskonform fernsehen

SAT-TV einziger Empfangsweg ohne Signalkosten und Vertragsbindung
Egal, wie die TKG-Novelle ausfällt

Im Gesetzesentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind weitreichende Änderungen der Betriebskostenverordnung im Mietrecht vorgesehen: Die Umlagefähigkeit der Betriebskosten von Breitbandnetzen für Mietwohnungen soll abgeschafft werden, was auch die laufenden Entgelte für die TV-Versorgung beinhaltet und die Wohnungswirtschaft beunruhigt. Wir beleuchten die Situation und zeigen eine sichere Alternative auf.

Grundlage und Hintergrund

Am 20. Dezember 2018 ist der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation in Kraft getreten, der eigentlich bis zum 21. Dezember 2020 in nationales Recht umgesetzt werden müsste. Da Marktzugangsbeschränkungen in der EU vermieden werden sollen, steht auch die Umlagefähigkeit der laufenden monatlichen TV-Grundgebühren für Breitbandanschlüsse zur Diskussion. Damit will der Gesetzgeber Mieter in die Lage versetzen, ihren Kabelanbieter künftig selbst bestimmen zu können oder auf Kabelfernsehen zu verzichten. Sozialverbände befürchten nun, dass dies für Haushalte, die Sozialleistungen beziehen, mit unzumutbaren Mehrkosten verbunden wäre. Was dabei völlig außer Acht gelassen wird: Kabelfernsehen ist nicht der einzige TV-Empfangsweg.

Satellitenfernsehen als Teil einer zukunftsfähigen Medienversorgung

Mit über 17 Millionen TV-Haushalten ist SAT-TV der führende Verbreitungsweg für Fernsehinhalte in Deutschland. Die Nutzer schätzen an Satellitenfernsehen das breite Programmangebot, die ausgezeichnete Bild- und Tonqualität (HD, 4K, Dolby) sowie die Tatsache, dass dies der einzige Empfangsweg ohne Signalkosten und Vertragsbindung ist. Vermieter hingegen assoziieren SAT-TV oft reflexartig mit Fassaden voller Satellitenschüsseln. Dabei genügt bei der modernen optischen SAT-ZF-Verkabelung auf Glasfaserbasis eine einzige zentrale SAT-Anlage zur Versorgung ganzer Quartiere oder Stadtteile. Und: Die Rechtskonformität ist ebenfalls in jedem Fall gesichert. 

Glasfaser bis in die Wohnung ideal mit SAT-TV kombinierbar

Auch beim Anschluss der Wohnungen ans Glasfasernetz sind Unternehmen der Wohnungswirtschaft nicht zwingend auf langjährige Verträge mit großen Anbietern wie Telekom oder Vodafone angewiesen. Vielmehr sind alternative Netzbetreiber schon jetzt ein wichtiger Motor des Glasfaserausbaus in Deutschland und bieten Lösungen für eine Glasfaser-Infrastruktur bis in die Wohnungen (FTTH) mit Open Access an. Kombiniert man diese offenen Glasfaser-Hausnetze mit optischem SAT-Direktempfang, so wird daraus eine zukunftssichere Komplettlösung für die Medienversorgung im Gigabitzeitalter.

Satellitenbetreiber ASTRA kooperiert mit Glasfaser-Spezialisten

Die Vorteile von Satellitenfernsehen – große  Programmvielfalt bei fantastischer Bild- und Tonqualität ohne Vertragsbindung und ohne monatliche Grundgebühren – kommen in Kombination mit Glasfaser noch besser zur Geltung. Als logische Konsequenz bündeln der Satellitenbetreiber ASTRA und Glasfaser-ABC ihre Kompetenzen und schaffen zu überschaubaren Investitionskosten leistungsstarke und nachhaltige Übertragungswege. Etwa für ein Neubauprojekt in Radolfzell am Bodensee. Dort wurden 50 Wohnungen mit separaten Glasfaserzuleitungen und Satellitenfernsehen für ausgezeichnete Bildqualität ausgestattet. Da dies den verlustfreien Transport des Satellitensignals über weite Strecken ermöglicht, ist auch die Versorgung wesentlich größerer oder höherer Wohnanlagen technisch problemlos realisierbar. Wie in der Wohnstadt Asemwald südlich von Stuttgart. Hier versorgt seit der Modernisierung eine einzige SAT-Anlage die gesamte Siedlung – 1137 Wohnungen insgesamt.