TKG-Reform als Chance

Strategien zur Neukundengewinnung
Wie Installateure profitieren können

Manfred Neuhöfer
Geschäftsführer Connekt GmbH mit langjähriger Erfahrung in der Wohnungswirtschaft

Manche kennen Manfred Neuhöfer vielleicht schon von der ASTRA Roadshow digital 2022. Wir haben mit dem Geschäftsführer der Connekt GmbH im Anschluss nochmals über die mit dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) verbundenen Chancen gesprochen. Und ihn gefragt, mit welcher Strategie Empfangsanlagen-Installateure jetzt Wohnungsunternehmen und WEGs als Kunden für Satelliten-Glasfaser-Lösungen gewinnen können.

ASTRA:
Herr Neuhöfer, was ist am neuen TKG so anders, dass sich daraus neue Chancen für SAT-TV im Segment Mehrfamilienhäuser ergeben?

Manfred Neuhöfer: 
Zum einen wäre da natürlich der Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs zu nennen. Auch in Bestandswohnungen ist es spätestens ab 1. Juli 2024 nicht mehr möglich, die Kosten für die TV- und Radio-Grundversorgung einfach via Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umzulegen. Zum anderen stellt das neue TKG die Weichen für den Glasfaserausbau auf der Netzebene 4. Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) ist politisch ausdrücklich gewollt. Beide Aspekte zusammen öffnen ein Möglichkeitsfenster für SAT-TV. Schließlich ist es dank moderner SAT-Technik möglich, optische Satellitensignale über Glasfaser inhouse weiterzuleiten und ganze Wohnquartiere mit einer einzigen Empfangsanlage zu versorgen. Internet käme dann auf einer separaten Faser von einem externen Dienstleister dazu.

ASTRA: 
Welche Argumente spielen Empfangsanlagen-Installateuren noch in die Hand, um die Wohnungswirtschaft jetzt von Satelliten-Glasfaser-Lösungen zu überzeugen?

Manfred Neuhöfer: 
Auch wenn sich die Wohnungswirtschaft momentan mit vielen Herausforderungen konfrontiert sieht, ist klar, dass Glasfasernetze auf der Gebäudeebene 4 zu einem Infrastrukturmerkmal wie die energetische Qualität der Gebäude werden. Im Grunde wissen die Wohnungsunternehmen dies auch, müssen zurzeit aber mehrere Baustellen gleichzeitig in Angriff nehmen. Je geringer der Aufwand ist, der mit einer Umstellung der Infrastruktur auf Glasfaser verbunden ist, desto größer dürfte die Bereitschaft sein, Nägel mit Köpfen zu machen. Wenn im Zuge von umfassenden energetischen Modernisierungsmaßnahmen auch noch die Frage der künftigen TV-Versorgung geklärt werden kann, umso besser. Und genau hier können Satelliten-Glasfaser-Lösungen punkten: Sie können vertraglich relativ einfach geregelt werden, im Eigeninvest der Wohnungsunternehmen oder als Contracting-Lösung durch einen externen Investor. Sie bieten exzellente Voraussetzungen, um die im TKG geforderten offenen Zugänge auch für Drittanbieter zu schaffen und zu managen (Open Access) und sie schaffen Preisvorteile für die vielen Mieterinnen und Mieter, die gerade in der Energiekrise auf jeden Cent achten müssen. 

ASTRA: 
Entspricht die Kombination SAT-TV plus Glasfaser denn auch den Wünschen der Bewohner?

Manfred Neuhöfer: 
Das kann man so sagen, denn sie wünschen sich eine hohe Leistung und eine große Auswahl für wenig Geld. Was das Fernsehen betrifft also eine große Sendervielfalt – gerne mit einem zusätzlichen fremdsprachigen Angebot -, eine Top-Empfangsqualität in HD und UHD sowie eine geringe Störanfälligkeit. Und beim Internet ausreichend Bandbreite für Streaming von 4K-Inhalten, Gaming und Co. All diese Wünsche werden von Satelliten-Glasfaser-Lösungen erfüllt. Und weil keine Signalkosten für SAT-TV anfallen, ist der TV-Empfang zudem noch kostenlos.

ASTRA: 
Wie können Empfangsanlagen-Installateure konkret an Aufträge aus der Wohnungswirtschaft kommen? 

Manfred Neuhöfer: 
Bisher nutzen nur etwa 10 Prozent der Wohnungsunternehmen für die TV-Versorgung eine SAT-ZF-Verteilung. Es gilt also, erstmal etwas Geduld aufzubringen, um die Entscheider von den Vorteilen zu überzeugen. Gut ist es zudem, ein Modellprojekt vorweisen zu können. Generell am lohnenswertesten dürfte es sein, mit Bestandskunden zu beginnen und Wohnungsunternehmen mit circa 4.000 bis 5.000 Wohneinheiten in der Region anzusprechen. Auch der regelmäßige Blick in einschlägige Ausschreibungsportale* ist eine gute Idee.

ASTRA: 
Und wie sieht es mit WEGs aus? Welche Herangehensweise würden Sie hier vorschlagen?

Manfred Neuhöfer: 
Die Verwalter von Eigentumswohnungsanlagen (WEG) müssen zweigleisig fahren. Natürlich können WEG-Gemeinschaften auch weiterhin Mehrnutzerverträge mit Kabelnetzbetreibern abschließen und über das Hausgeld abrechnen. Aber in seiner Verbrauchereigenschaft kann jeder einzelne Eigentümer mindestens nach 24 Monaten Vertragslaufzeit aus dem Vertrag aussteigen. Im Wohnungseigentumsgesetz ist die Einzelanbindung mit Glasfaser in eine bestimmte Wohnung eine sogenannte „privilegierte Maßnahme“, die von den anderen geduldet werden muss, vom einzelnen „Kabelrebellen“ im Haus allerdings auch alleine (bzw. von seinem neuen TK-Vertragspartner) bezahlt werden muss. Erst mit einem Zwei-Drittel-Beschluss aller Eigentümer, die die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren, gibt es einen Finanzierungszwang per Umlage für alle. Ähnlich hoch dürfte die Schwelle sein, überhaupt zu einer konsensualen Umstellung des Kabelgeschäftsmodells zu kommen. Und genau das muss ein Verwalter organisieren. Dafür ist er für Unterstützung und praktikable Lösungen zum Beispiel durch einen örtlichen Installateur dankbar. Hier sollte immer auch der Werterhalt der Eigentumswohnungen betont werden. Das ist den Eigentümern besonders wichtig. Für jede vermietete Eigentumswohnung gilt dagegen die volle Regulierungsmacht des neuen TKG, also Einzelabrechnung etc.

*Länderportale
o Baden-Württemberg: https://ausschreibungen.landbw.de/ sowie https://vergabeportal-bw.de/Satellite/company/welcome.do
o Bayern: www.vergabe.bayern.de und www.auftraege.bayern.de
o Berlin: www.vergabeplattform.berlin.de
o Brandenburg: vergabemarktplatz.brandenburg.de
o Bremen: www.vergabe.bremen.de
o Hamburg: www.hamburg.de/wirtschaft/ausschreibungen-wirtschaft
o Hessen: www.had.de und www.vergabe.hessen.de
o Mecklenburg-Vorpommern: https://vergabe.mv-regierung.de/NetServer/
o Niedersachsen: vergabe.niedersachsen.de
o Nordrhein-Westfalen: www.evergabe.nrw.de
o Rheinland-Pfalz: www.vergabe.rlp.de und https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/company/welcome.do
o Saarland: www.saarland.de/ausschreibungen.htm
o Sachsen: www.vergabe.sachsen.de
o Sachsen-Anhalt: www.evergabe.sachsen-anhalt.de
o Schleswig-Holstein: www.e-vergabe-sh.de und www.schleswig-holstein.de/DE/Service/Unternehmen/Ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
o Thüringen: portal.thueringen.de